Gewerkschaft
Gewerkschaftsmitgliedsbeiträge sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Ist ein Arbeitnehmer für eine Gewerkschaft ehrenamtlich tätig, so gehören Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer bei Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, ebenfalls zu den Werbungskosten. Typische Aufwendungen sind zum Beispiel Reisekosten.
Streikgelder und Aussperrungsunterstützungen, die die Gewerkschaft zahlt, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und werden auch nicht der Einkommensteuer unterworfen. Sie sind daher steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 24.10.1990 - X R 161/88
Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.